Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.chemikalieninfo.de sowie die Rechercheanwendung recherche.chemikalieninfo.de des Informationssystems Chemikalien des Bundes und der Länder, kurz: ChemInfo, mit Geschäftsstelle im Umweltbundesamt.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung
der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2022
durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die
Website mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar.
Folgende Barrieren sind noch bekannt:
Datum
der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung Diese Erklärung
wurde am 21.12.2022 erstellt. Die Website wurde am
21.12.2022 bereit gestellt. Barrieren melden und
Kontakt Über das Online-Formular
"Barriere melden"
können Sie sich an das Umweltbundesamt wenden, wenn Sie Probleme oder
Fragen bezüglich der Barrierefreiheit unserer Website haben. Bitte
füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab. Ihre nachricht wird
dann von der Internetredaktion des Umweltbundesamtes bearbeitet. Sie
erhalten eine Antwort per E-Mail. Kontaktangaben
der Internetredaktion: Umweltbundesamt Schlichtungsverfahren Wenn auch
nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende
Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach §
16 BGG
wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum
Thema
Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen
Stellen
des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das
Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand
eingeschaltet
werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den
Möglichkeiten
der Antragstellung erhalten Sie, auch in Gebärdensprache und in
Leichter
Sprache, unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Referat PB 2, Internetredaktion
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau
E-Mail: internetredaktion@uba.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der
E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de
und in Gebärdensprache per SQAT-Verfahren unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.