Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.chemikalieninfo.de sowie die Rechercheanwendung recherche.chemikalieninfo.de des Informationssystems Chemikalien des Bundes und der Länder, kurz: ChemInfo, mit Geschäftsstelle im Umweltbundesamt.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2022 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar.

Folgende Barrieren sind noch bekannt

  • Bereich der Websitestruktur (Recherche) inkl. der Websiteunterstruktur.
  • Der Bereich der Suche in den Editoren wird aufgrund fehlender Alternativlösung, im Rahmen der technisch möglichen Programmierung der Schnittstelle, als nicht barrierefrei deklariert. Im Rahmen der Weiterentwicklung von ChemInfo, bemühen wir uns eine entsprechende Schnittstelle zu programmieren und entsprechend den vorgegeben Parametern umzusetzen.
  • Die einzelnen Anwendungen bzw. Produkte von ChemInfo (GSAapp, CiA-App, Supertrumpf) werden im Rahmen der Weiterentwicklungen regelmäßig auf Barrierefreiheit geprüft und soweit technisch möglich werden mögliche Barrieren minimiert.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung 

Diese Erklärung wurde am 21.12.2022 erstellt. Die Website wurde am 21.12.2022 bereit gestellt.


Barrieren melden und Kontakt

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Über das Online-Formular "Barriere melden" können Sie sich an das Umweltbundesamt wenden. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab. Ihre Nachricht wird dann von der Internetredaktion des Umweltbundesamtes bearbeitet. Sie erhalten eine Antwort per E-Mail.

Kontaktangaben der Internetredaktion:

Umweltbundesamt
Referat PB 2, Internetredaktion
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau
E-Mail: internetredaktion@uba.de


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie, auch in Gebärdensprache und in Leichter Sprache, unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de und in Gebärdensprache per SQAT-Verfahren unter
www.schlichtungsstelle-bgg.de.


Herausgeber

ChemInfo Geschäftsstelle
Umweltbundesamt
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cheminfo@uba.de