Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.chemikalieninfo.de sowie die Rechercheanwendung recherche.chemikalieninfo.de des Informationssystems Chemikalien des Bundes und der Länder, kurz: ChemInfo, mit Geschäftsstelle im Umweltbundesamt.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0. Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2022
durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die
Website mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar.
Folgende Barrieren sind noch bekannt
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 21.12.2022 erstellt. Die Website wurde am 21.12.2022 bereit gestellt.
Barrieren melden und Kontakt
Über das Online-Formular "Barriere melden"
können Sie sich an das Umweltbundesamt wenden. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab. Ihre Nachricht wird
dann von der Internetredaktion des Umweltbundesamtes bearbeitet. Sie erhalten eine Antwort per E-Mail.
Kontaktangaben der Internetredaktion: Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG
wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema
Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen
des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das
Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet
werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten
der Antragstellung erhalten Sie, auch in Gebärdensprache und in Leichter
Sprache, unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Umweltbundesamt
Referat PB 2, Internetredaktion
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau
E-Mail: internetredaktion@uba.de
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der
E-Mail-Adresse info@schlichtungsstelle-bgg.de
und in Gebärdensprache per SQAT-Verfahren unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Herausgeber
ChemInfo Geschäftsstelle
Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
cheminfo@uba.de