Nutzungsbedingungen für das ChemInfo-System und den damit verbundenen Services und Anwendungen
Stand Mai 2024
Haftungsausschluss
Die chemischen Stoffdaten von ChemInfo werden vom Umweltbundesamt und den beteiligten
Bundesländern und Projektpartner*innen mit Sorgfalt erstellt und gepflegt.
Dennoch können wir für die Vollständigkeit, die Richtigkeit und die Aktualität
der dargestellten Daten keine Gewähr übernehmen. Für Schäden, welche sich aus der
Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, wird keine Haftung übernommen.
Nutzungsberechtigung
Prinzipiell können nur Accounts freigeschalten werden, wenn deren Nutzende in den
Hoheitsgebieten der aktuell beteiligten Partner-Bundesländer angesiedelt sind oder
Bundeseinrichtungen sind und mit der Ausführung hoheitlicher oder schlicht hoheitlicher
Aufgaben betraut sind.
Zurzeit sind die folgenden Bundesländer in der ChemInfo-Kooperation:
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
Alle Behörden und Dienststellen des Bundes können die verschiedenen Anwendungen des
ChemInfo-Systems sowie die GSAapp und andere Dienste nutzen. Dazu gehören u. a.:
- Bundesministerien
- Bundeswehr
- Deutscher Wetterdienst
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
- Bundespolizei (Hier existiert eine separate Instanz im Extranet)
- Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft sowie der Fraunhofer-Gesellschaft
Die Zulassung erfolgt durch das Umweltbundesamt (Geschäfts-/Koordinierungsstelle).
Dienststellen, die von Bund und Ländern gemeinsam betrieben werden.
- Technisches Hilfswerk und die lokalen Dienststellen / Ortsverbände
- Feuerwehren, die über Bundesfahrzeuge (z.B. Dekon-P, CBRN-Erkunder)
verfügen aus nicht an der Kooperation beteiligten Bundesländern
- Bundesverbände der öffentlichen Feuerwehren
- Oberfinanzdirektionen
- Malteser-Orden (Der Malteser-Orden ist Mitglied der UN, er hat
den Status einer "entities having received a standing invitation to participate
as observers in the sessions and the work of the General Assembly and maintaining
permanent offices at Headquarters"). Selbstständige Gliederungen, die dem
Malteser-Orden zugeordnet sind, wie Malteser Hilfsdienst (MHD), können von
den Ländern freigeschaltet werden, wenn sie einfach hoheitliche Aufgaben durchführen
- Internationales Komitee vom Roten Kreuz und Roten Halbmond (ICRI)
(Status ähnlich Malteser Orden). Selbstständige Gliederungen, die dem Deutschen Roten
Kreuz (DRK) zugeordnet sind, können von den Ländern freigeschaltet werden, wenn sie
einfach hoheitliche Aufgaben durchführen
- Johanniter-Unfall-Hilfe
- Arbeiter-Samariter-Bund
- u.ä.
Behörden oder Institutionen, die von den Ländern freigeschaltet und betreut werden
- Länderbehörden, -verbände oder Institutionen
- kommunale Behörden oder Institutionen
- Bildungseinrichtungen wie Universitäten und Schulen (Personal)
Werkfeuerwehren
Werkfeuerwehren, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, dürfen die Dienste
von ChemInfo ebenfalls nutzen. Alle Werkfeuerwehren, die in am Projekt beteiligten
Bundesländern angesiedelt sind, müssen zur Freischaltung und Nutzung der Dienste und
Anwendungen des ChemInfo-Systems einen nach jeweiligem Landesrecht gültigen Nachweis
in Form eines Anerkennungsbescheids vorlegen.
Nutzung
Die Nutzung der durch die Freischaltung zugreifbaren Anwendungen und Dienste ist
nur im dienstlichen Umfeld und Einsatz (hoheitlicher und schlicht hoheitlicher Aufgaben) gestattet.
Um die Verwaltung der Nutzendenkonten durch die Administratoren zu ermöglichen,
erfolgt einmal jährlich unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben eine Abfrage folgender Daten:
- Postleitzahl, unter der ein Account registriert ist
- letzte Anmeldung des Kontos
Sofern bei einzelnen Konten seit mehr als 12 Monaten keine Anmeldung erfolgt ist,
behalten sich die Administrator*innen vor, die zugehörigen Nutzer*innen per E-Mail
zu kontaktieren. Im Sinne der Datenschutzerklärung werden nicht mehr erreichbare Accounts gelöscht.
Einzel- vs. Gruppenaccount
Es steht Ihnen frei, individuelle Nutzendenaccounts anzulegen oder für eine Organisationseinheit
einen gemeinsamen Account zu verwenden. Gemeinsam verwendete Accounts sollten durch die Wahl
des Anmeldenamens und den Einsatz einer generischen E-Mail-Adresse, auf die alle Nutzenden Zugriff
haben, von einem Einzelaccount abgegrenzt sein. Gruppenaccounts können von beliebig vielen
Nutzenden gleichzeitig verwendet werden. Sofern möglich, ist in jedem Fall die Nutzung einer
dienstlichen/offiziellen E-Mail-Adresse vorzuziehen. Technisch sind beide Formen des Zugangs
(Einzel-/Gruppenaccount) identisch, aber Folgendes sollte man dabei beachten:
- Die Weitergabe / das Teilen persönlicher Daten ist bedenklich
- Sollte eine persönliche E-Mail-Adresse genutzt werden, aber der
Account von unterschiedlichen Personen, so ist es z.B. im Falle des
Passwort-Wechsels nur dem/der Inhabenden des E-Mail-Accounts möglich,
diesen durchzuführen (Bei der Funktion Passwort vergessen ist der Account so
lange nicht nutzbar, bis ein neues Kennwort gesetzt wurde)
- bei Ausscheiden des/der Inhabenden der E-Mail-Adresse aus dem
aktiven Dienst ist der gesamte Account nicht mehr für Benachrichtigungen durch uns erreichbar
- Daher sollte bei einem Gruppen-Account die Nutzerkennung entsprechend unpersönlich
und die E-Mail-Adresse von allen zugänglich sein
Demozugang
Dies sind Accounts zum Kennenlernen des Systems, sie sind nur 4 Wochen gültig
und werden automatisch wieder gesperrt. Nach Ablauf der 4 Wochen kann der Account
durch uns manuell wieder freigeschaltet werden, wenn eine Nutzungsberechtigung vorliegt.
Ein Update der GSAapp und somit die Nutzung des Gesamtdatenbestandes ist mit einem
Demozugang auf Grund der Datenlizenzsierung nicht möglich.
Dieses Dokument ist eine Handlungsempfehlung, kann nicht vollständig sein und wird dementsprechend bei Bedarf aktualisiert.