Nutzungsbedingungen für das ChemInfo-System und den damit verbundenen Services und Anwendungen

Stand Mai 2024


Haftungsausschluss

Die chemischen Stoffdaten von ChemInfo werden vom Umweltbundesamt und den beteiligten Bundesländern und Projektpartner*innen mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können wir für die Vollständigkeit, die Richtigkeit und die Aktualität der dargestellten Daten keine Gewähr übernehmen. Für Schäden, welche sich aus der Verwendung der abgerufenen Informationen ergeben, wird keine Haftung übernommen.


Nutzungsberechtigung

Prinzipiell können nur Accounts freigeschalten werden, wenn deren Nutzende in den Hoheitsgebieten der aktuell beteiligten Partner-Bundesländer angesiedelt sind oder Bundeseinrichtungen sind und mit der Ausführung hoheitlicher oder schlicht hoheitlicher Aufgaben betraut sind.

Zurzeit sind die folgenden Bundesländer in der ChemInfo-Kooperation:
- Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen

Alle Behörden und Dienststellen des Bundes können die verschiedenen Anwendungen des ChemInfo-Systems sowie die GSAapp und andere Dienste nutzen. Dazu gehören u. a.:

  • Bundesministerien
  • Bundeswehr
  • Deutscher Wetterdienst
  • Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
  • Bundespolizei (Hier existiert eine separate Instanz im Extranet)
  • Forschungseinrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft, der Helmholtz-Gemeinschaft sowie der Fraunhofer-Gesellschaft
Die Zulassung erfolgt durch das Umweltbundesamt (Geschäfts-/Koordinierungsstelle).

Dienststellen, die von Bund und Ländern gemeinsam betrieben werden.
  • Technisches Hilfswerk und die lokalen Dienststellen / Ortsverbände
  • Feuerwehren, die über Bundesfahrzeuge (z.B. Dekon-P, CBRN-Erkunder) verfügen aus nicht an der Kooperation beteiligten Bundesländern
  • Bundesverbände der öffentlichen Feuerwehren
  • Oberfinanzdirektionen
  • Malteser-Orden (Der Malteser-Orden ist Mitglied der UN, er hat den Status einer "entities having received a standing invitation to participate as observers in the sessions and the work of the General Assembly and maintaining permanent offices at Headquarters"). Selbstständige Gliederungen, die dem Malteser-Orden zugeordnet sind, wie Malteser Hilfsdienst (MHD), können von den Ländern freigeschaltet werden, wenn sie einfach hoheitliche Aufgaben durchführen
  • Internationales Komitee vom Roten Kreuz und Roten Halbmond (ICRI) (Status ähnlich Malteser Orden). Selbstständige Gliederungen, die dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) zugeordnet sind, können von den Ländern freigeschaltet werden, wenn sie einfach hoheitliche Aufgaben durchführen
  • Johanniter-Unfall-Hilfe
  • Arbeiter-Samariter-Bund
  • u.ä.

Behörden oder Institutionen, die von den Ländern freigeschaltet und betreut werden
  • Länderbehörden, -verbände oder Institutionen
  • kommunale Behörden oder Institutionen
  • Bildungseinrichtungen wie Universitäten und Schulen (Personal)

Werkfeuerwehren
Werkfeuerwehren, die mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind, dürfen die Dienste von ChemInfo ebenfalls nutzen. Alle Werkfeuerwehren, die in am Projekt beteiligten Bundesländern angesiedelt sind, müssen zur Freischaltung und Nutzung der Dienste und Anwendungen des ChemInfo-Systems einen nach jeweiligem Landesrecht gültigen Nachweis in Form eines Anerkennungsbescheids vorlegen.


Nutzung

Die Nutzung der durch die Freischaltung zugreifbaren Anwendungen und Dienste ist nur im dienstlichen Umfeld und Einsatz (hoheitlicher und schlicht hoheitlicher Aufgaben) gestattet.
Um die Verwaltung der Nutzendenkonten durch die Administratoren zu ermöglichen, erfolgt einmal jährlich unter Berücksichtigung der Datenschutzvorgaben eine Abfrage folgender Daten:

  • Postleitzahl, unter der ein Account registriert ist
  • letzte Anmeldung des Kontos
Sofern bei einzelnen Konten seit mehr als 12 Monaten keine Anmeldung erfolgt ist, behalten sich die Administrator*innen vor, die zugehörigen Nutzer*innen per E-Mail zu kontaktieren. Im Sinne der Datenschutzerklärung werden nicht mehr erreichbare Accounts gelöscht.

Einzel- vs. Gruppenaccount

Es steht Ihnen frei, individuelle Nutzendenaccounts anzulegen oder für eine Organisationseinheit einen gemeinsamen Account zu verwenden. Gemeinsam verwendete Accounts sollten durch die Wahl des Anmeldenamens und den Einsatz einer generischen E-Mail-Adresse, auf die alle Nutzenden Zugriff haben, von einem Einzelaccount abgegrenzt sein. Gruppenaccounts können von beliebig vielen Nutzenden gleichzeitig verwendet werden. Sofern möglich, ist in jedem Fall die Nutzung einer dienstlichen/offiziellen E-Mail-Adresse vorzuziehen. Technisch sind beide Formen des Zugangs (Einzel-/Gruppenaccount) identisch, aber Folgendes sollte man dabei beachten:
  • Die Weitergabe / das Teilen persönlicher Daten ist bedenklich
  • Sollte eine persönliche E-Mail-Adresse genutzt werden, aber der Account von unterschiedlichen Personen, so ist es z.B. im Falle des Passwort-Wechsels nur dem/der Inhabenden des E-Mail-Accounts möglich, diesen durchzuführen (Bei der Funktion Passwort vergessen ist der Account so lange nicht nutzbar, bis ein neues Kennwort gesetzt wurde)
  • bei Ausscheiden des/der Inhabenden der E-Mail-Adresse aus dem aktiven Dienst ist der gesamte Account nicht mehr für Benachrichtigungen durch uns erreichbar
  • Daher sollte bei einem Gruppen-Account die Nutzerkennung entsprechend unpersönlich und die E-Mail-Adresse von allen zugänglich sein


Demozugang

Dies sind Accounts zum Kennenlernen des Systems, sie sind nur 4 Wochen gültig und werden automatisch wieder gesperrt. Nach Ablauf der 4 Wochen kann der Account durch uns manuell wieder freigeschaltet werden, wenn eine Nutzungsberechtigung vorliegt.
Ein Update der GSAapp und somit die Nutzung des Gesamtdatenbestandes ist mit einem Demozugang auf Grund der Datenlizenzsierung nicht möglich.

Dieses Dokument ist eine Handlungsempfehlung, kann nicht vollständig sein und wird dementsprechend bei Bedarf aktualisiert.